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Schwänze kupieren

Die angepasste Tierschutzverordnung sieht vor, das Kupieren von Schwänzen ab 1. Februar 2040 zu verbieten. Bis dahin gilt:

  • Das Kupieren ohne Schmerzausschaltung ist erlaubt bei Lämmern bis sieben Tage alt.
  • Der Eingriff muss mittels Gummiring-Ligatur vorgenommen werden und der Schwanz muss nach dem Kürzen mindestens 15 cm lang sein.
  • Das Kupieren muss von einer fachkundigen Person ausgeführt werden.

Als fachkundig gelten Personen, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit einem Eingriff aneignen konnten und diesen regelmässig vornehmen. Damit diesen Anforderungen umfassend Rechnung getragen wird, sollen sich Personen, die Schwänze bei Lämmern kürzen wollen, von einer Tierärztin oder einem Tierarzt instruieren lassen.    

Die Schwanzlänge kann reduziert werden

  • durch das Einkreuzen mit verschiedenen kurzschwänzigen nordischen Rassen
  • mittels genotypbasierter Selektionsstrategie.