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Was ist die Moderhinke?

Die Moderhinke ist eine bakterielle Erkrankung und betrifft vor allem Schafe. Die Krankheit ist für betroffene Tiere sehr schmerzhaft und muss deshalb auch gemäss Tierschutz konsequent bekämpft werden. Ungefähr jede vierte Herde in der Schweiz ist betroffen.

In den Kantonen Graubünden und Glarus wird die Moderhinke bei Schafen bereits seit Jahrzehnten bekämpft, aber trotz der Sanierungsmassnahmen kommt es immer wieder zu Reinfektionen. Im Juni 2015 hat das Parlament deshalb den Bundesrat beauftragt, die Bekämpfung der Moderhinke schweizweit zu koordinieren (Motion Hassler 14.3503). Am 31. März 2021 hat der Bundesrat die Tierseuchenverordnung (TSV) entsprechend geändert und in mehreren Kantonen ein freiwilliges Sanierungsprogramm lanciert, um Erfahrungen zu sammeln und die Branche zu unterstützen.

Gesetzliche Grundlagen

Seit dem 1. Juni 2024 gelten Artikel 229ff. der Tierseuchenverordnung (TSV) betreffend das nationale Programm zur Bekämpfung der Moderhinke. Artikel 229f TSV legt fest, dass die Impfung gegen die Moderhinke ab 1. Juni 2024 bis zum Abschluss des Bekämpfungsprogramms verboten ist. Artikel 228ff. betreffend den Geltungsbereich und die Diagnose treten mit dem Start des Bekämpfungsprogramms am 1. Oktober 2024 in Kraft.

Da sich viele Infektionen während des Tierverkehrs unterwegs zu Sömmerungen, Wanderherden oder Märkten ereignen, erarbeiten die betroffenen Akteure hierfür ein Konzept.